gültig für alle Ferienfreizeiten und Veranstaltungen des Jugendrotkreuzes im DRK Kreisverband Arnsberg e.V.
§ 1 | Der Brauch einem Ferienlager das Lagerbanner zu entwenden, dient in erster Linie zur Belustigung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. |
§ 2 | Es ist nicht erlaubt das Lagerbanner zu entwenden, wenn die Teilnehmer nicht im Ferienlager sind (evtl. aufsichtführende Betreuer oder Mitarbeiter sind als abwesend zu betrachten!). |
§ 3 | Die Leitung der Ferienfreizeit muss dafür sorgen, dass spätestens am zweiten Veranstaltungstag ein Banner angefertigt wurde. Bei Tagesveranstaltungen kann ein JRK-Wimpel als solches dienen. |
§ 3 | Bei einem Überfall auf das Lagerbanner darf keine Gefährdung der Teilnehmer, Betreuer, Mitarbeiter und sonstigen anwesenden Personen entstehen. |
§ 4 | Jeder Bannerdieb haftet für evtl. entstandene Sachschäden selbst. |
§ 5 | Bannerdiebe die bereits beim Vortreffen oder beim Einzug in das Feriendomizil etwas verzehrt haben, sind nicht berechtigt das Banner zu entwenden und können deshalb keine Gegenleistung von den Teilnehmern erwarten. |
§ 6 | Die Teilnehmer der Ferienfreizeit werden ihr Banner durch wechselnde Nachtwachen beobachten. |
§ 7 | Die Nachtwachen sind angehalten, bei einem Raubversuch sofort Alarm zu geben. |
§ 8 | Bedingt durch die Anzahl jüngerer Teilnehmer darf keine Entführung, auch nicht von bekannte Teilnehmern, durchgeführt werden. |
§ 9 | Wegen evtl. Brandgefahr in einigen Gebieten bitten wir, vom Einsatz von Silvesterknallern Abstand zu nehmen. |
§ 10 | Sollte das Lagerbanner entwendet werden, können die Bannerdiebe eine Bedingung an die Teilnehmer stellen, die die Teilnehmer einlösen müssen um das Banner zurück zu erhalten. |
§ 11 | Erfolgreiche Bannerdiebe haben während dem Besitz des Lagerbanners, freie Verpflegung und Unterkunft. Dieses bedeutet nicht, dass eine Bewirtung Pflicht ist. |
§ 12 | Das Lagerbanner muss spätestens zwei Tage nach Diebstahl an die Teilnehmer ausgehändigt werden. |
§ 13 | Aufgaben oder Bedingungen an die Teilnehmer um das Banner zurückzuerhalten dürfen nicht sittenwidrig oder unwürdig sein. |
§ 14 | Sollte einem Dieb der Raub sowie die Flucht aus dem Lager nicht gelingen, muss er ohne Gegenwehr den Anweisungen der Teilnehmer folge leisten. |
§ 15 | Die Teilnehmer werden Ihr Banner mit Körpereinsatz und Permanent-Markern verteidigen. |
§ 16 | Es ist möglich, dass das Gelände mit sichtbaren und unsichtbaren Fallen ausgerüstet ist. |
§ 17 | Grobe Gewalt sowie der Einsatz von Waffen ist strengstens verboten! Der Spaß steht an erster Stelle! |
§ 18 | Bannerdiebe die sich nicht an die Regeln halten werden ignoriert und auf die schwarze Liste gesetzt. |
§ 19 | Je Veranstaltung ist nur ein Bannerdiebstahl möglich. |
§ 20 | Bei einer Geiselnahme eines Bannerdiebes oder mehrer Bannerdiebe durch die Teilnehmer, müssen die Gefangenen eine Aufgabe erledigen um wieder auf freien Fuß zu kommen. |